Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter [extern]www.seg.monheim.de veröffentlichte Internetseite.

Die Stadt Monheim am Rhein ist bemüht, diese Internetseite im Einklang mit dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Methodik

Die Erklärung basiert auf einer BITV/WCAG Selbstbewertung nach einem entsprechenden Prüfverfahren bereitgestellt durch die DIAS GmbH unter bitvtest.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist nur zum Teil mit den Anforderungen aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen vereinbar. Die Internetseite unterläuft aktuell noch einigen technischen Überarbeitungen, danach wird diese Erklärung zur Barrierefreiheit entsprechend aktualisiert.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige Elemente der Seite haben keinen Alternativtext.
    Bei einigen Elementen (Headerbilder) ist aktuell die Ausspielung des Alternativtexts aktuell technisch nicht möglich.

Die Stadt Monheim am Rhein ist dabei, den barrierefreien Zugang zu diesem Angebot stetig zu erweitern und zu optimieren.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 6. Oktober 2023 zuletzt überarbeitet und überprüft.

 

Feedback und Kontakt

Wir sind dankbar für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internetseite.

Haben Sie weitere Barrieren auf unserer Internetseite entdeckt oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit auf seg.monheim.de? Dann kontaktieren Sie uns gerne unter [E-Mail]redaktion@monheim.de oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.


Schlichtungsverfahren

Wir versuchen immer, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Schlichtungsstelle, die sogenannte Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens nach BGG NRW §10d eine Lösung herbeizuführen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos.

 

So erreichen Sie Ombudsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: [E-Mail]ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: [extern]Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen

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